Protokoll einer Grenzbegehung bei Hallenberg

Vogtei Elsoff

(Grenzprotokoll) Actum bei Allertshausen auf der Zehendgränzze den 4ten Oktober 1785 WA G53 (Tanskription von Bernd Homrighausen)
Zehendgränz – Beschreibung zwischen den Hochfürstlich Hessen Darmstädtischen und Hochgräflich Sayn und Wittgensteinischen Zehenden bei Allertshausen.

Actum bei Allertshausen auf der Zehendgränzze den 4ten Oktober 1785

? die Zehendgränzze zwischen dem hochfürstlich Heßen Darmstättischen- und Hochgräflich Wittgenstein Wittgensteinischen Zehenden, von uns hier zu höchst- und hochgnädigst verordneten Commisharien, und zwar hochfürstlich Heßen Darmstättischer Seits, durch den Fürstl.- Rentmeister, Georg Wilhelm Engel zu Battenberg und Fürstlichen Zoll- und Zehend Inspector, Conrad Ludwig Walther zu Biedenkopf, in beiseyn des Dießeitigenn Gränz Förster Jacob Benners auf der Ohell, Schultheißen Jacob Feisel und Conrad Meisehenn von Dodenau-Hochgräflich Wittgensteinischer Seite aber durchden gräflichen ? Strohmeyer und Hauer Secretar- Groß von Wittgenstein, und Zuziehung der ganzen Gemeinde Allertshausen, nach der von dem Mil Commishario Fürstlichen Zehend Inspector Walther geschehenen Untersuchung mit Sandsteinen abgesteinet- wonach sich die Zehendgränzze dergestellten reguliret und festgesetzzet daß diejenigen Stücke welche denen gesetzten Zehendgränzsteinen zur achten liegen, in den hochfürstlich heßen Darmstädtischen- zur linken aber in den hochgräflich Wittgensteinischen zehenden gehören.Diesemnach hat nun die Zehendgränzze ihren Anfang unter der Burghöll an dem langen Wiesenrain, wo sich Jost Webers zu Ellsoff Acker und die Elsoffer Gränzze zweischen denen Landgränzsteinen Sub Nris 72 und 73 endiget und mit der Landgränzze bis auf den Geißenberg, wo auf dem Rain ? Schmitts Acher zur linken in hochgräflichen Zehenden bleibet, beständig fort- und von da weiter der Landgränzze nach, bis an den Geisenberg an das Loch in das Johannes Michels Acker, worinnen der Landgränzstein Nro 75 noch zusehen ist, von hier aber den Geißenberg1ten hinauf durch Daniel Wommelsdorfs Acker bis auf den ? 1ten Zehendgränzstein, gehet.

Nota hier in dem hochfürstlich heßen Darmstädtischen Zehend district unter der Burghöll, hat Jacob Diehl einen Acker von 18 Mesten gros, welcher zur Huthe in den hochgräflichen Zehenden zehendet.

Num: der Steine

der 1te stehet nun am Rücken an Daniel Womelsdorfs Acker auf den Geißenberg, machet einen Winkel links und zeiget weiter durch diesen Acker hinunter, bis an Johann Georg Wommelsdorfs Acker auf den 2ten Zehendgränz Stein.
2 befindet sich zwischen Georg Wommmelsdorfs Acker zur rechten und Georg Hennrich Neumeiers zur linken machet einen Winkel links und zeiget durch die Mitte von der übersten bis an die unterste Ecke das Georg Hennrich Neumeiers Acker, bis an den Langenbachs Wenig auf den 3ten Stein
Nota hier zur rechen in den hochfürstlich heßischen Zehenddistrict, hat Jost Krämer einen Acker von 5 Mesten grob im benzenbach nacher getheilet wird und zur Helfte in den hochgräflichen Zehenden kommt.
3 ist an den Benzenbachsweeg unter Georg Hennrich Neumeiers Acker gesetzet worden, und zeiget über den Graben, bis an Jost Hennrich Diehls Acker auf den 4ten Stein.
4 hat seine Stelle am Graben vor Jost Hennrich Diehls Acker am Dillenfeld und zeiget durch diesen- und Jakob Diehls Acker hinauf, bis auf die Anwand bei dem kleinen Brunkelgen auf den 5ten Stein.
Nota hier zur linken in dem hochgräflichen Zehenden District hat Mathauns Mörchgen einen Acker von 6 Mesten und Johannes Jedburg eine Acker von 8 Mesten, welcher zur Helfte in den hochgräflich heßen Darmstättischen Zehenden gehören.
5 stehet auf der Anwand auf den kleinen Brunkelgen zwischen Jacob Diehls 2 Acker, und zeiget durch diese und durch Johannes Spiesen Acker auf den 6ten Stein.
6 ist in die Mitte des Johannes Spiesen Acker gesezzet worden, und zeiget durch denselben acker fort bis an den Fußpfad auf den 7ten Stein.
7 stehet an Johannes Spiesen Acker am Fußweg, der von der Dall herauf komt und zeiget ferner durch diesen und durch Johann Jost Krämers Acker bis in den Grund die Milseiffe genannt, auf den 8ten Stein.
8 ist an der Milseiffen Grung an das Gränzförster Jacob Benners wiese gesetzet worden, machet einen Winckel links uind zeiget über den Grund hinüber bis an die Hochewarth an Daniel Womelsdorfs Acker auf den 9ten Stein.
9 befindet sich ander Hohenwarth zwischen das Gränze Förster Jacob Benners Acker zur rechten und Daniel Womwlsdorfs zur linken, macht einen Winckel rechts und zeiget den berg hinauf durch Jacob Diehls Acker auf den 10ten Stein.
10 stehet oben in Jacob Diehls Acker, machet einen Winckel links und zeiget wiedernun durch Jacob Diehls Acker bis an das Gränzförster Jacob Benners Acker auf den 11ten Stein.
11 hat seine Stelle auf dem Kreuzmahl zwischen Jacob Diehls und des Gränzförster Jacob Benners Acker zur rechten- sodann Conrad Althausen u: Jost Krämers Acker zur linken und des Gränzförsters Hütgen auf den 12ten Stein.
12 ist an Johannes Blösers angerotteter Huthe an der Seite am Neuding gesetzet worden, und zeiget durch die Huthe hinunter- sodann über den Grund im Neuding obig Jost Krämers Wiese, welche zur linken bleibet und durch die Mitte des Christ Krämers Acker bis an den Graben und Fußpfad auf den 13ten Stein.
13 hat seine Stelle an dem Graben oben in der Mitte des Christ Krämers Acker und zeiget zwischen dem Graben zur linken- sodann Georg Henrich Neumeiers- und Johannes Lansen Acker zur rechten hinauf bis oben auf die Höhe auf den 14ten Stein.
Nota gegen dem 13ten Stein zur linken in dem hochgräflichen Zehenddistrict an der kleinen Ohellsseite hat Georg Henrich Neumeier einenAcker zu 10 Mesten grob liegen,welcher ganz zu dem Hochfürstlich Heßischen Zehenden- und von Kraft Schmidten Acker daselbsten ein Gebund Zehend gehöret.
14 stehet oben aud fer Höhe zwischen dem Graben zur linken und dem Wald die Hohewarth genannt zur rechten, und ist der letzte Stein in diesem Felde.
??? gehet die Zehendgränzze an auf dem Ohellsrücken bei dem Landgränzstein Nro 78 und zihet mit der Landgränzze an der Allertshäuser Mühl unter der Ohell, welche zur rechten bleibet auf die Landgränzsteine Sub Nris 79, 80 und 81.
Nota zwischen dem Landgränzsteinen Nris 79 und 80 hat der Fürstl. Gränzförster Benner 1 Acker zu 3 Mesten Saast und derselbe nebst Hennrich Pfeil 1 Acker zu 4 Mesten vor den Seiffen, sodann Georg Benner 1 Acker zu 4 Mesten an der Seiffenseite zur rechten in dem hochfürstlich Heßischen Zehenden liegen, welche ganz in den hochgräflichen gehören.
Von dem 81ten Landgränzstein zihet sich die Zehendgränze rechts den Grund die Niederthal genannt durch des Gränzförster Benners Acker, wovon das schmane Stück zur rechten in den Fürstlichen Zehenden bleibt, bis an das Ende dieses Ackers auf den 15ten Zehendgränzstein.
15 stehet oben an der Spitze des Gränzförster Benners Acker am Graben, und zeiget am Graben zur rechten und Johannes Blöchers Acker zur Lincken hinauf bis an Georg Althausen wittib acker auf den 16ten Stein.
Nota zwischen den 15ten und 16ten Zehendgränzstein hat Debus Spieß einen Acker von 3 Mesten Saat zur rechten am Graben in den hochfürstlich Heßischen Zehenden liegen, welcher ganz in den Hochgräflichen zehenden Zehhendet.
16 befindet sich oben am Graben an Georg Althausen wittib zu Geißenberg Acker , machet einen Winckel links und zeiget zwischen diesem Acker zur rechten und Debus Spiesen Acker zur lincken fort auf den 17ten Stein.
17 stehet unter den Dickendörner am Ende zwischen Georg Altgausen wittib- und Debus Spiesen Acker, machetz einen Winckel links und zeiget zwischen Debus Spiesen- und Kraft Schmidten Acker zur linke- sodann Georg Althausen wittib Acker zur rechten die Anwand hinunter bis an Georg Womelsdorf Acker auf den 18ten Stein.
18 hat seine Stelle zwischen Georg Womelsdorfs Acker zur linken und Georg Althaus wittib zur rechten machet einen Winckel rechts und zeiget zwischen beiden sodann durch Georg Henrich Womelsdorfs- und durch Georg Lennars Acker saat, bis an das Gebüsch auf den 19ten Stein.
19 ist oben an das Langeholz an den Haaken das Georg Lennars Acker gesetzzet worden, machte einen Winckel links und zeiget durch Georg Lennars Acker hinunter bis auf den Landgränzstein Nro 82 Von hier gehet die Zehend – mit der Landgränzze nach den Landgränzsteinen Nris 83 und 84 beständig fort, bis auf die Gräflich Berlenburgische Gränzze.
Nota Auf dem Langenholz haben Johannes Bezel und Johannes Löser einen Acker von 4 Mesten grob in dem Hochfürstlich Heßischen Zehenddistrict liegen, welcher aber in den hochgräflichen Zehenden ganz- und von der Chor Bastian Hommrighausen zu Diedenshausen einen Acker zu 5 Mesten, welcher nur halb in den hochgräflichen Zehenden gehöret. Frener sind die Felder auf den Niederthal, Kaltenstrauch, Lembach, wie dem Lembachskopf, über der Kundingswiese, auf dem Loden, nach dem Staufenberg, nach dem Mühlbaum und nach dem Dickendörnre, besonders abgestimmt worden, als:
der20te stehet auf der Niederthal an Georg Henrich Neumeiers Acker und zeiget durch diesen hinauf bis auf die öberste Ecke daßelben auf den 21ten Stein.
21 befindet sich am Weeg zwischen Georg Henrich Neumeiers Acker zur rechten und Debus Spiesen zur linken, machet einen Winckel links und zwiget zwischen den einfachen Buchen zur rechten und Jost Henrich Viehls Acker zur linken hinauf auf den 22ten Stein.
22 ist am Kaltenstrauch auf den Hügel zwischen Henrich Viehls Acker zur linken und das Gränzförster Benners zur rechten gesezzet worden. macht einen Winckel links und zeiget zwischen beiden fort bis an Georg Wommelsdorfs Acker auf den 23ten Stein.
23 stehet auf der Niedernthal an der Anwand zwischen Georg Wommelsdorfs Acker zur linken und das Gränzförster Benners zur rechten, machet einen Winckel rechts und zeiget zwischen beiden fort bis an Georg henrich Neumeiers Acker auf den 24ten Stein.
24 hat seine Stelle vor Georg Henrich Neumeiers Acker machet einen Winckel rechts und zeiget zwischen diesen zur linken und das Gränzförster Benners Acker zur rechten fort, bis auf die Anwand am Weeg auf den 25ten Stein.
25 befindet sich auf den Kaltenstrauch unterm weeg an der Anwand zwischen Johannes Michels Acker zur rechten und Georg Henrich Neumeiers zur linken, macht eine Winckel links und zeiget die Anwand hinunter, bis an die Wiesen auf den 26ten Stein.
nota Von nris 21 bis 26 der Zehendgränzsteinne hat Johannes Blöser,1 Acker zur rechten in dem hochfürstlichen Zehenden am Kaltenstrauch von 5 Mesten grb liegen, welcher zur Helste in den hochgräflichen Zehenden komt.
Weiter hinnaus am Kaltenstrauch zwischen denen 2 Heckelgen hat Johannes Wommelsdorf einen Acker zu 8 Mesten Saat wovon 1/3 in den Hochfürstlichn- und 2/3 in den Hochgräflichen Zehenden gehören.
Auf dem Bembach besizzet Debus Spieß einen Acker 12 Mesten, welcher gant in den Hochgräflichen Zehenden Zehndet.
Von dem Bembachskopf hat Johannes Spieß einen Acker von 10 Mesten, Georg Benner Mesten, Johannes Michel 6 Mesten, Jacob- und Joist Henrich Diehl 6 Mesten und Kraft Schmitt 2 Mesten liegen, welche 5 Acker zur Helfte in den Hochgräflichen Zehenden kommen.
der 26te Stein stehet unten an der Kundingswiesen zwischen Johannes Bäzels Acker zur rechten und Georg Henrich Womelsdorfs zur linken, machet einen Winckel links und zeiget zwischen denen Wiesen zur rechten und Georg Henrich Womelsdorfs Acker zur linken fort, bis an Jost Krämers Acker auf den 27ten Stein.
27 ist an den Neudings Wiesen Grund auf die Anwand zwischen Jost Krämers Acker zur rechten und Georg Henrich Wommelsdorfs zur linken gesezet worden, machet einen Winckel links und zeiget zwischen beiden hinnauf bis an den Dachslöcher Fahrweeg auf den 28ten Stein.
28 stehet am Fahrweeg zwischen Georg Henrich Neuneiers Acker zur linken, und Georg Wommeldsorfs zut rechten, machet einen Winckel rechts und zeiget den Weeg fort bis an Georg Henrich Wommeldsorfs Acker auf den 29ten Stein.
Nota hier zur rechten über den Neudingswiesen in den hochfürstlichen Zehenddistrict hat Jost Krämer einen Acker von 4 Mesten, Christian Weber 2 ½ Mesten, Georg Wommelsdorf 2 ½ Mesten Johannes Bäzel 4 esten und weiter Jost Georg Wommelsdorf einen Acker zu 4 Mesten liegen, welche zur Helfte in den Hochgräflichen Zehenden gehören.
der 29te Stein befindet sich am Weeg zwischen Georg Henrich Wommelsdorfs Acker zur linken und des Gränzförster Benners zur rechten, machet eiene Winckel rechts und zeiget zwischen beiden über den kleinen Hügel die Anwand fort, bis in die Mitte des Johannes Blösers Acker auf den 30ten Stein.
30 hat seine Stelle in der Mitte, des Johannes Blösers Acker macht einen Winckel links und zeiget durch diesen bis an Georg Wommelsdorfs Acker auf den 31ten Stein.
31 stehet am Ende des Johannes Blösers Acker vor Georg Wommelsdorfs Acker, machet einen Winckel links und zeiget zwischen Georg Wommelsdorfs Acker zur rechten und Johannes Blösers zur linken auf den 32ten Stein.
32 ist zwischen Daniel Wommelsdorfs Acker zur linken und Georg Wommeldorfs zur rechten gesetzzet worden, machet einen Winckel rechts und zeiget durch Georg Wommelsdorfs- und Jost Krämers Acker sodann die Anwand zwischen Georg Benners Acker zur linken und Andreas Erkhends zur rechten und meherren Ackern hinnauf bis an Johannes Bäzels Acker auf den 33ten Stein.
33 befindet sich von den Staufenberg, zwischen des Gränzförster Benners Acker zur rechten- und Christian Klinkheds zur linken, machet einen Winckel links und zeiget zwischen beiden fort, bis an Kraft Schmitts Acker auf den 34ten Stein.
34 stehet zwischen Christian Klinkherds Acker zur linken und Kraft Schmitts zur rechten, machet einen Winckel links und zeiget zwischen beiden die Anwand hinunnter bis an Conrad Althausen Acker auf den 35ten Stein.
35 befindet sich auf der Obennthal an der Anwand zwischen Conrad Althausen Acker zur rechten und Johannes Kunsen zur linken und zeiget weiter die Anwand hinunnter bis an Johannes Bäzels Acker auf den 36ten Stein.
Nota hier zur rechten an der Obernthal in dem Hochfürstlichen Zehenden, hat Kraft Schmitt eien Acker zu 10 Mesten, Conrad Althaus 5 Mesten und Daniel Wommelsdorf 5 Mesten welche zur Helfte in den Hochgräflichen Zehenden gehören.
36 hat seine Stelle am Ende des Johannes Bäzels Acker zur linken und denm Pachtland zur rechten gesezt worden, machet einen Winckel links und zeiget zwischen beiden fort auf den 37ten Stein.
37 hat seine Stelle am Ende des Johannes Bäzels Acker machet einen Winckel links und zeiget zwischen diesem zur linken und dem Pachtland zur rechten die Anwand hinnauf bis oben an Johannes Spiesen Acker, auf den 38ten Stein.
Nota hier zur rechten an dem Hochfürstlichen Zehenden hat Johannes Spieß 1 Acker an der Oberhalsseite zu 10 Mesten, derselbe einen Acker daselbsten zu 3 Mesten und Jost Krämer 2 Acker zu 25 Mesten welche ganz zu dem Hochgräflichen Zehenden gehören. Johannes Bäzel und Johannes Blöser eine Acker an der Obernthalsseite zu 12 Mesten, Georg Benner 1 Acker auf dem Langeholz zu 6 Mesten Jost Henrich- und Jacob Diehl 9 Mesten, Johannes Michel 5 Mesten, Johannes Kunse 5 Mesten und Christian Klinkherd 6 Mesten, welche zur Helfte in den Hochgräflichen Zehenden kommen. ingleichen Georg Benner 1 Acker von 7 Mesten an der Oberthel, Georg Wommelsdorf 7 Mesten daselbst, Jost Krämer 1 Acker in der ?Rürkenbau von 4 Mesten land, welche in den hochgräflichen Zehnden Zehnden.
der 38te Stein befindet sich auf den Dickendorn an der obern stein Ecke, des Johannes Spießens Acker, macht einen Winckel links und zeiget quer durch diesen bis an die unterste Ecke daßelben auf den 39ten Stein.
39 stehet zwischen Jacob Diehls Acker zur linken und des Fürstl. Reitenden Förster Kleins im Dachsloch Acker zur rechten und zeiget zwischen beiden fort bis an das Ende des Reitenden Förster Kleins Acker auf den 40ten Stein.
40 hat seine Stelle zwischen Jacob Diehls Acker zur linken und des Förster Kleins zur rechten machet eine Winckel rechts und zeiget zwischen beiden hin bis an des Fürstl. Gränzförster Benners Acker auf den 41ten Stein.
41 ist zwischen des Fürstl. Gränzförster Benners Acker zur rechten und Jacob Diehls zur linken gesetzzet worden, machet eien Winckel links und zeiget zwischen beiden fort, bis an den Fahrwee auf den 29ten Zehendstein und von diesem weiter den Weeg rechts herum bis an Johannes Michels Acker auf den 42ten Stein.
42 befindet sich auf der Niederthal über dem Weeg zwischen Johannes Michels Acker zur linken und des Gränzförster Benners zur rechten, machet einen Winckel rechts und zeiget zwischen beiden fort bis wo sich des Johannes Michels Acker endiget auf den 43ten Stein.
43 hat seine Stelle zwischen Jost Henrich Diehls Acker zur linken und des Gränzförster Benners zur rechten, zeiget zwischen beiden hinnunter bis an ? Georg Henrich Neuneiers Acker auf den 44ten Stein.
44 stehet auf der Niederthal zwischen Debus Spießen Acker zur linken und Georg Henrich Neumeiers zur rechten, machet einen Winckel links und zeiget durch Georg Henrich Neumeiers Acker hinnunter bis wiederum auf den 20ten Zehendgränzstein.
Womit dieses Zehendgränzstein Sezzungsgeschäfte geendiget- von hochfürstlich Heßen Darmstättischer Seite aber dieses noch expreshe sich ausbehalten würde; daß alles dasjenige was etwa in dießeitig Hochfürstl. Gemarkung bis an die Landgränzze, in dem Hochgräflichen Zehend Distrikt mit der Zeit ein Wiesen und Wüstungen angerothet und zu Ackerland gemacht werden sollte, der Noval Zehend davon als von Neuvoll vor Heßen Darmstadt anhören und verbleiben solle.

Georg Wilhelm Engel Fürstl. Heßen Darmstattischer Amtrichter
Conrad Ludwig Walther fürst. Heßen Darmstädtischer Zoll-und Zehend Inspector.

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Kategorisiert in Urkunden

Grenzprotokoll 1764ff.

Acta G43 zwischen Wittgenstein und dem L.W. Berleburgischen Sachen von 1764 – 1775. (Transkription von Bernd Homrighausen)

Actum d 14.ten Juny 1764
Wurde dem von Beyden Hohen Herrschaften ertheilten gnädigsten Befehle, zu Unterthänigster folge, Wegen abpfählung der Grentze, von der Eder an, bis in die Inselbacher Furth, die Zusammenkunft beiderseitiger Fordt bedienten, nebst Zuziehung grenzkundiger, und Unterthanen, verabredet, und folgendermaßen bewerkstelligt !
Daß zu dem Nro 176ten Stein so unter dem Feißbachauf jenseit der Edersolle gesetzet werden, Kein Pfahl geschlagen, fondern der Ort bie zu beyder gnädigsten HerrnHoher Zusammenkunft ausgesetzt worden, dieser Grenzstein aber ist berrichs daselbstbefundlich.
Nro 177 Mithin der anfang unter der Hohnert, bey dem Kantbaren Stein, in die Mitte, der Pfahl Nro 177 geschlagen.
178 -10. Ruthen fort, die Wandt hinauf in die Mitte, der 178.te Pfahl.
179 -19. Ruthen als fort hinauf in die Mitte der 179.te Pfahl.
180 -14. Ruthen noch daselbst fort hinauf in die Mitte, der 180.te Pfahl.
181 -7. Ruthen fort bis auf die noth, in die Mitte, der 181.te Pfahl.
182 -14. Ruthen auf der noth fort in die Mitte. der 182.te Pfahl.
183 -15. Ruthen forth auf dasigen Felsen, in die Mitte, der 183te Pfahl.
184 -5 ½ Ruthen, auf den aufworff, auf der Natgt, der 184.te Pfahl.
185 -40. Ruthen, auf den aufworff, vor dem Rammelsbergs Köpfgen, der 185.te Pfahl.
186 -17. Ruthen, ohne aufworff, an dedachten Köpfgen, in die Mitte, der 186.te Pfahl.
187 -11. Ruthen, ohne aufworff, oben auf das Kopfgen, in die Mitte, der 186.te Pfahl.
188 -27. Ruthen, auf ein aufworff, auf der Raummelsbachs dell, der 188.te Pfahl.
198 – Ruthen, ohne aufworff, vor den ohrenbach Rücken, am weegrauf wittg. seite. der 189.te Pfahl.
190 -11. Ruthen, ohne aufworff, an den Rücken auf berlenb. seite, der 190.te Pfahl.
191 -6. Ruthen, auf einen aufworff auf dem Rücken, der 191.te Pfahl.
192 -23. Rutghen, ohne aufworff, in die biege, auf wittg. seite, der 192.te Pfahl.
193 -18 ½ Ruthen, auf den aufworff, worauf eine buche stehet, am berlenb. weeg der 193.te Pfahl.
194 -32. Ruthen, ohne aufworff, vorm haupt, in die mMitte, der 194.te Pfahl.
195 -22 ½ Ruthen, ohne aufworff, am haupt, auf berlenb. seite, der 195.te Pfahl.
196 -22. Ruthen, auf ein aufworff, oben auf dem haupt, der 196.te Pfahl.
197 -28 ½ Ruthen forth. auf ein aufworff, der 197.te Pfahl.
198 -17 ½ Ruthen, auf ein aufworff an h. graft Carls gefälle, der 198.te Pfahl.
199 -13. Ruthen, ohne aufworff, über vorgedachten gefälle, auf wittg. seite, der 199.te Pfahl.
200 -18. Ruthen, ohne aufworff, noch über dem gefälle, auf berlenb. seite der 200.te Pfahl.
201 -12. Ruthen, forth, auf einen aufworff, der 201.te Pfahl.
202 -17 ½ Ruthen, ohne aufworff, in die biege, auf wittg. seite, der 202.te Pfahl.
203 -14 ½ Ruthen, forth, bey den bekanten Steinhauffen, der 203.te Pfahl.
204 -34. Ruthen, als forth, ohne aufworff, zwischen 2.Kohl gruben, in die Mitte, der 204.te Pfahl.
205 -36. Ruthen, ohne aufworff, an das Rücken, auf berlenb. seite, der 205.te Pfahl.
206 -11 ½ Ruthen, auf ein aufworff, der 206.te Pfahl.
207 -16. Ruthen, ohne aufworff, in die biege, auf berlenb. seite, der 207.te Pfahl.
208 -36. Ruthen, ohne aufworff, auf wittg. seite, der 208.te Pfahl.
209 -21. Ruthen, ohne aufworff, auf berlenb. seite, der 209.te Pfahl.
210 -44 ½ Ruthen, auf einen aufworff, der 210.te Pfahl.
211 -34 ½ Ruthen, ohne aufworff, auf das Köpfgen, das buppel genannt, auf wittg. seite, der 211.te Pfahl.
212 -14. Ruthen, ohne aufworff in die biege, auf berlenb. seite, der 212.te Pfahl
213 -45. Ruthen, ohne aufworff, über dem brucher feld, auf wittg. seite, der 213.te Pfahl.
214 -16 ½ Ruthen, auf eine afworff, oben am vorgedachten feld, der 214.te Pfahl.
215 -18. Ruthen, ohne aufworff, an dem berlenburgichen acker, auf berlenb. seite, der 215.te Pfahl.
216 -30. Ruthen, ohne aufworff, in die biege, auf wittg. seite, der 216.te Pfahl.
217 -12 ½ Ruthen, ohne aufworff, auf dem kopf, auf berlenb. seite, der 217.te Pfahl.
218 -17. Ruthen, ohne aufworff, an das berlenburger feld, über dem Rübengrund, im die Mitte, der 218.te Pfahl.
219 -25. Ruthen, ohne aufworff daselbst forth in die Mitte, der 219.te Pfahl.
220 -18. Ruthen, auf ein aufworff, am gebrannten, der 220.te Pfahl.
221 -20. Ruthen, ohne aufworff, über Kloppmanns gefalle, auf wittg. seite, der 221.te Pfahl.
222 -36 ½ Ruthen, ohne aufworff, über laztbruch, auf berlenb. seite, der 222.te Pfahl.
223 -31. Ruthen, auf ein aufworff daselbst forth, der 223.te Pfahl.
224 -21. Ruthen, ohne aufworff, über das waßer grabgen forth, auf wittg. seite, der 224.te Pfahl.
225 -30. Ruthen, ohne aufworff, auf berlenb. seite, der 225.te Pfahl.
226 -25 ½ Ruthen, auf ein aufworff, auf dem Neuen Jagen, der 226.te Pfahl.
227 -22. Ruthen, ohne aufworff, in die Mitte, der 227.te Pfahl.
228 -24. Ruthen auf einen aufworff, der 228.te Pfahl.
229 -19. Ruthen, ohne aufworff, auf wittg. seite, der 229.te Pfahl.
230 -27 ½ Ruthen, auf ein aufworff, worauf eine buche stehet, der 230ß.te Pfahl.
231 -63 ½ Ruthen, ohne aufworff in die Mitte, der 231.te Pfahl.
232 -40. Ruthen, ohne aufworff, auf berlenb. seite, der 232.te Pfahl.
233 -59. Ruthen, ohne aufworff, auf wittg. seite, der 233.tr Pfahl.
234 -60 ½ Ruthen, ohne aufworff, in die biege, über den beychen auf berlenb. seite, der 234.te Pfahl.
235 -55 ½ Ruthen, ohne aufworff, auf wittg. seite, der235.te Pfahl.
236 -24. Ruthen, ohne aufworff, vor die hell, auf berlenb. seite, der 236.te Pfahl.
237 -20. Ruthen,ohne aufworff, auf wittg. seite, der 237.te Pfahl.
238 -22. Ruthen, ohne aufworff, auf berlenb. seite, der 238.te Pfahl.
239 -16 ½ Ruthen auf ein aufworff, der 239.te Pfahl.
240 – bleibt, bis zu beyder gnädigsten herrn hoher zusamenkunft ausgesetzt;
241 – auf den aufworff, über dem Schaltzbach, der 242.te Pfahl.
242 -24. Ruthen, ohne aufworff, in die Mitte, der 242.te Pfahl.
243 -16 ½ Ruthen, in die Mitte, der 243.te Pfahl.
244 -17. Ruthen, in die Mitte, der 244.te Pfahl.
245 -47. Ruthen, in die Mitte, der 245.te Pfahl.
246 -30 ½ Ruthen, in die Mitte, der 246.te Pfahl.
247 -31. Ruthen, in die Mitte, der 247.te Pfahl.
248 -34. Ruthen, an den Winckel aud wittg. seite, der 248.te Pfahl.
249 -19.Ruthen, am weeg, auf berlenb. seite, der 249.te Pfahl.
250 -10. Ruthen, an die Inselbacherfurth, auf wittg. seite, der 250.te Pfahl.

Pro Memoria!
Ew: Hochwohl gebohrern fügt hirbey dem alten grentz Recess, nebst dem von jetziger grentz abpfählung an, Es sind nunmehro aus 70.-74 grentz Steine geworden, welche oh. oberrförster Roman sogleich zubestellen versprochen, der Posten Nro 240. ist wegen Christ Krähmer von Ahlertshausen,: welche ein Pfahlö in seiner oder geschlagen worden sollte:| seinem erbarmlichen geschrey, aus gesetzt worden; es iost aber , wann beyde herren selbsten dahin kommen, leicht zu ändern, das der Stein nicht in den acker, sondern darüber gesetz wird; ich verharet mit allem unterthänigsten Respect; Ew: Hochwohlgeboren

Actum Rösphe den 2ten aug. 1764
Da bei dermalen verhinerde heren graphen respec. zu Wittgenstein Berlenburg und Wittgenstein Wittgenstein sich mit einander understanden, die bishero unter Ihren obgewaltender grentzdifferention in Güte ausaeinandergesetzen und daher auf heute an dem Ort, allwo die beyderseitige Lands Grentze ihren Anfang nimt, Zusammen gekommen, und zu deren Begehung ihre untertschriebene respc. Regierungs-und Forst-Leut beygezogen; So haben dieselben in hoher Gegenwart ihrer gnädignsten Herrschaften den Grentz.Zug folgendergestallt unternommen und nach ihrer Zurückkunft auf das Gräpfl. berlenburg. Jagdhaus zu Rösphe, nach denen auf deren Grentz Orten sich gemachten notaminibus, zu Papier gebracht.
Und ist von dem großen Mahlstein, der Chur Cöllen, Nahsau und Wittgenstein phindet =123. Ruthen herunter auf den daselbst befindlichen Aufwurf ein Stein als der erste Grentzstein zwischen Wittgenstein berlenburg und Wittgenstein Wittgenstein gesetzet, und mit
N.1. gezeichnet worden. Von diesem Stein sind bis auf den folgenden
N.2. mit N.2. bezeichnet 16. Ruthen 8. Schu
N.3. von N.2. bis N.3. sind 20. Ruthen 8. Schu.
N.4. von N.3. bis 4. sind 21. Ruthen 8. Schu.
N.5. von N.4. bis 5. sind 24. Ruthen 8. Schu.
N.6. von N.5. bis 6. sind 22. Ruthen 8. Schu. N.6. stehet auf Berlenburger Seite am Weeg.
N.7. von N.6. bis 7. sind 19. Ruthen 4. Schu. N.7. stehet auf Wittgensteinisch. Seite.
N.8. von N7. bis 8. sind34. Ruthen 8. Schu. N.8. stehet auf Berlenbr. Seite
N.9. von N.8. bis 9. sind 32. Ruthen 2. Schu. N.9. stehet auf Wittgenster. Seite.
N.10. von N.9 bis 10. sind 19.Ruthen. N.10. stehet auf Berlenbr. Seite.
N.11. von N.10. bis 11. sind 14. Ruthen 8. Schu. N.10. stehet auf Wittgenstr. Seite
N.12. von N.11. bis 12. sind 7. Ruthen. N. 12. stehet auf Berlenburger Seite.
N.13. von N.12. bis 13. sind 11. Ruthen. N. 13. stehet auf Wittgenstr. Seite.
N.14. von N.13. bis 14. sind 15. Ruthen. N.14. stehet auf Berlenbr. Seite.
N.15. von N.15 bis 15. sind 10. Ruthen 2. Schu. N.15. stehet auf Wittgenstr. Seite.
N.16. von N.15. bis 16. sind 14. Ruthen. N.16. stehet auf Berlenburr. Seite.
N.17. von N.16. bis 17. sind 15. Ruthen. 1. Schu. N. 17 stehet auf Wittgenstr. Seite.
N.18. von N.17. bis 18. sind 14. Ruthen. N.18. stehet auf Berlenburger Seite.
N.19. von N.18. bis 19. sind 20. Ruthen. N.19. stehet auf Wittgenstr. Seite.
N.20. von N.19. bis 20. sind 18. Ruthen 14. Schu. N.20. stehet auf Berlenbr. Seite.
N.21. von N.20. bis 21. sind 19. Ruthen 8. Schu. N.21. stehet auf Wittgenstr. Seite.
N.22. von N.21. bis 22. sond 14. Ruthen 8.Schu. N.22. stehet auf Berlenbr. Seite.
N.23. von N.22. bis 23. sind 13. Ruthen 8. Schu. N.23. stehet auf Wittgenstr. Seite.
N.24. von N.23. bis 24. sind 28. Ruthen 8. Schu. N.24. stehet auf Berlenbr. Seite.
N.25. von N.24. bis 25. sind 33. Ruthen 8. Schu. N.25. stehet auf Wittgenstr. Seite.
N.26. von N.25. bis 26. sind 30. Ruthen 8. Schu. N.26. stehet auf Berlenbr. Seite.
N.27. von N.26. bis 27. sind 25. Ruthen 8. Schu. N.27. stehet auf Wittgenstr. Seite.
N.28. von N.27. bis 28. sind 35. Ruthen. N.28. stehet auf Berlenbr. Seite an der Trift.
von N.28. gerade das Wasser hinüber den Zinser Rücken hinauf bis N.29. sind 22. Ruthen 8. Schu.
N.30. von N.29. bis 30. sind 13. Ruthen 12. Schu.
N.31. von N.30. bis 31. sind 20. Ruthen 10. Schu.
N.32. von N.31. bis 32. sind 10. Ruthen 8. Schu.
N.33. von N.32. bis 33. sind 7. Ruthen 12. Schu.
N.34. von N.33. bis 34. sind 17. Ruthen 8. auf eine aufwurf.
N.35. von N.34. bis 35. sind 9. Ruthen 2. Schu.
N.36. von N.35. bis 36. sind 17. Ruthen. N.36. stehet auf Wittgenstr. Seite.
N.37. von N.36. bis 37. sind 13. Ruthen. auf einen Aufwurf.
N.38. von N.37. bis 38. sind 12. Ruthen. N.38. stehet auf Berlenbr. Seite
N.39. von N.38. bis 39. sind 12. Ruthen. N.39. stehet auf Wittgenstr. Seite
N.40. von N.39. bis 40. sind 9. Ruthen 5. Schu. N.40. stehet auf Berlenbr. Seite
N.41. von N.40. bis 41. sind 9. Ruthen. N.41. stehet auf Wittgenstr. Seite
N.42. von N.41. bis 42. sind 10. Ruthen . N.42. stehet auf Berlenbr. Seite
N.43. von N.42. bis 43. sind 10. Ruthen 8. Schu. N.43. stehet am Weeg auf Berlebr. auf einem Aufwurf.
N.44. von N.43. bis 44. sind 10. Ruthen. N.44. stehet auf Wittgenstr. Seite
N.45. von N.44. bis 45. sind 13. Ruthen 8. Schu. N.45. stehet wiederum auf Wittgenstr. Seite
N.46. von N.45. bis 46. sind 12. Ruthen. N.46. stehet auf Berlenbr. Seite
N.47. von N.46. bis 47. sind 14. Ruthen 2. Schu. N.47. stehet auf Wittgenstr. Seite
N.48. von N.47. bis 48. sind 16. Ruthen 8. Schu. N.48. steher auf Berlenbr. Seite.
N.49. von N.48. bis 49. sin 29.Ruthen 8. Schuh auf einen aufwurf über den Schweins Grund.
N.50. von N.49. bis 50. sind 11. Ruthen 8. Schuh auf der Wiese.
N.51. von N.50. bis 51. sind 18. Ruthen 8 Schuh.
N.52. von N.51. bis 52. sind 18. Ruthen 8. Schuh am Wasser hinunter auf der Wittgenst.n Seite
N.53. von N.52. bis 53. sind 10. Ruthen 2. Schuh noch am Wasser wiederrum auf der Wittgst.n Seite.
N.54. von N.53. bis 54. sind 53 Ruthen als am Wasser fort an die Eder der Trift auf Berlenbr. Seite.
N.55. von N.54 bis N.55. sind 23.Ruthen auf die Höhe aufs >Feld auf einen Aufwurf.
N.56. von N.55. bis N.56. sind 50. Ruthen 14. Schuh die Feldmarck hinunter.
N.57. von N.56. bis 57. sind 31. Ruthen nach als gerad fort.
N.58. von N.57. bis 58. sind 64 Ruthen 8. Schuh fort bis auf die hohe, wo ehedem die Grentzbirke gestanden.
N59. von N.58. bis 59. sind 10 Ruthen aud die Wiese.
N.60. von N59. bis 60. sind 12. Ruthen 9. Schuh gerad fort.

Continuatum auf dem Stünzel den 3ten aug. 1764

N.61. von N.60. bis 61. sind 7. Ruthen 10. Schuh
Und ist von N.60. durch die Eder hindurch bis an den Grentzstein N. 61. welcher unten an dem fuß des Berges das Grehwdel genannt, stehet, gemessen worden.
N.62. Von N.61. bis 62. sind 7. Ruthen 2. Schu., und ist dieser Stein über dem Fahrweg gesetzt worden.
N.63. Von N.62. bis 63. sind 7. Ruthen den Berg hinauf.
N.64. Von N.63. bis 64. sind 7. Ruthen 10. Schu. sofort.
N.65. Von N.64. bis 65. sind 15. Ruthen noch fort
N.66. Von N.65. bis 66. sind 20. Ruthen –
N.67. Von N.66. bis 67. sind 27. Ruthen 5. Schu. auf einem Aufwurf.
N.68. Von N.67. bis 68. sind 55. Ruthen 8. Schu.
N.69. Von N.68. bis 69. sind 64. Ruthen 2. Schu. auf einen Aufwurf auf der Höhe.
N.70. Von N.69. bis 70. sind 58. Ruthen 8. Schu. auf einem Aufwurf.
N.71. Von N.70. bis 71. sind 64. Ruthen 10. Schu über den Rücken fort auf einen Aufwurf.
N.72. Von N.71. bis 72. sind 107. Ruthen 10. Schu auf einem Aufwurf.
N.73. Von N.72. bis 73. sind 50. Ruthen 14. Schu auf einem Aufwurf.
N.74. Von N.73. bis 74. sind 65. Ruthen auf einen Aufwurf.
N.75. Von N.74. bis 75. sind 103. Ruthen 5. Schu auf einen Aufwurf.
N.76. Von N.75. bis 76. sind 43 Ruthen auf einen Aufwurf.
N.77. Von N.76. bis 77. sind 114 Ruthen 12. Schu.
N.78. Von N.77. bis 78. sind 84 Ruthen 3. Schu auf einen Aufwurf.
N.79. Von N.78. bis 79. sind 64 Ruthen 8. Schu auf einen Aufwurf.
N.80. Von N.79. bis 80. sind 58 Ruthen auf einen Aufwurf.
N.81. Von N.80. bis 81. sind 36 Ruthen 8. Schu.
N.82. Von N.81. bis 82. sind 41 Ruthen 14. Schu auf einen Aufwurf.
N.83. Von N.81. bis 83. sind 25Ruthen.
N.84. Von N.83. bis 84. sind 21 Ruthen auf einen Aufwurf.
N.85. Von N.84. bis 85. sind 15 Ruthen 6. Schu.
N.86. Von N.85. bis 86. sind 19 Ruthen –
N.87. Von N.86. bis 87. sind 21 Ruthen 8. Schu.
N.88. Von N.87. bis 88. sind 21Ruthen.
N.89. Von N.88. bis 89. sind 39 Ruthen auf eien Aufwurf.
N.90. Von N.89. bis 90. sind 37 Ruthen 8. Schu auf einen Aufwurf.
N.91. Von N.90. bis 91. sind 28 Ruthen 3. Schu auf einen Aufwurf.
N.92. Von N.91. bis 92. sind 35 Ruthen den Steinigsten Kopf hinauf auf einem Aufwurf.
N.93. Von N.92. bis 93. sind 12 Ruthen 8. Schu, steht auf gedachtem Kopf am Weeg auf Wittge. Seite
N.94. Von N.93. bis 94. sind 7 Ruthen N.94. stehet auf Berlenbr. Seite.
N.95. Von N.94. bis 95. sind 31. Ruthen auf einen Aufwurf.
N.96. Von N.95. bis 96. sind 34. Ruthen 8. Schu auf einen Aufwurf.
N.97. Von N.96. bis 97. sind 29. Ruthen auf einen Aufwurf.
N.98. Von N.97. bis 98. sind 1.2 Ruthen N.98 stehet auf Wittgenstr. Seite am Weeg.
N.99. Von N.98. bis 99. sind 20. Ruthen.
N.100. Von N.99. bis 100. sind 10. Ruthen 4. Schu.
N.101. Von N.100. bis 101. sind 20. Ruthen 2. Schu, N101. stehet auf Wittegenstr. Seite
N.102. Von N.101. bis 102. sind 16. Ruthen N.102. stehet auf Berlenbr. Seite.
N.103. Von N.102. bis 103. sind 21. Ruthen 8. Schu, auf einen Aufwurf.
N.104. Von N.103. bis 104. sind 7. Ruthen 10. Schu.
N.105. Von N.104. bis 105. sind 7. Ruthen 8. Schu.
N.106. Von N.105. bis 106. sind 8. Ruthen.
N.107. Von N.106. bis 107. sind 14. Ruthen 8. Schu.

Continuatum Dotzlar den 4ten aug. 1764

N.108. Von N.107. bis 108. sind 61. Ruthen über den Graben auf einen Aufwurf.
N.109. Von N.108. bis 109. sind 36. Ruthen 8. Schu den Balder berg hinauf.
N.110. Von N.109. bis 110. sind 42. Ruthen 8. Schu ferner hinauf.
N.111. Von N.110. bis 111. sind 31. Ruthen 5. Schu, bis auf die Höhe auf einen Aufwurf.
N.112. Von N.111. bis 112. sind 53. Ruthen auf einen Aufwurf.
N.113. Von N.112. bis 113. sind 48. Ruthen 4. Schu auf einen Aufwurf.
N.114. Von N.113. bis 114. sind 46. Ruthen 8. Schu, auf einen Aufwurf.
N.115. Von N.114. bis 115. sind 69. Ruthen 14. Schu auf einen Aufwurf.
N.116. Von N.115. bis 116. sind 22. Ruthen 2. Schu.
N.117. Von N.116. bis 117. sind 19. Ruthen.
N.118. Von N.117. bis 118. sind 17. Ruthen 2. Schu.
N.119. Von N.118. bis 119. sind 23. Ruthen.
N.120. Von N.119. bis 120. sind 18. Ruthen 8. Schu.
N.121. Von N.120. bis 121. sind 12. Ruthen 2. Schu.
N.122. Von N.121. bis 122. sind 14. Ruthen 8. Schu bis an den Salzweg.
N.123. Von N.122. bis 123. sind 15. Ruthen 8. Schu, am Gang des Salzweges ninunter.
N.124. Von N.123. bis 124. sind 32. Ruthen 14. Schu, bis bey den Brunnen in der Haselischten Thal.
N.125. Von N.124. bis 125. sind 30. Ruthen 8. Schu, bis an den Fuß des Berges ?irschtahl
N.126. Von N.125. bis 126. sind 23. Ruthen, gemelten Berg hinauf.
N.127. Von N.126. bis 127. sind 22. Ruthen.
N.128. Von N.127. bis 128. sind 13. Ruthen 8. Schu, an die Höhe auf einem Aufwurf.
N.129. Von N.128. bis 129. sind 45. Ruthen 8. Schu.
N.130. Von N.129. bis 130. sind 17. Ruthen, an einen Steinhauffen.
N.131. Von N.139. bis 131. sind 42. Ruthen, an die Ränfte auf einen Aufwurf.
N.132. Von N.131. bis 132. sind 51. Ruthen 10. Schu, auf einen Aufwurf.
N.133. Von N.132. bis 133. sind 30. Ruthen 5. Schu, auf dem Osterholtz auf einen Aufwurf.
N.134. Von N.133. bis 134. sind 25. Ruthen.
N.135. Von N.134. bis 135. sind 24. Ruthen 10. Schu, auf einen Aufwurf.
N.136. Von N.135. bis 136. sind 14. Ruthen, auf einen Aufwurf.
N.137. Von N.136. bis 137. sind 40. Ruthen 8. Schu, auf einen Aufwurf.
N.138. Von N.137. bis 138. sind 22. Ruthen, auf der Breiten Eiche.
N.139. Von N.138. bis 139. sind 20. Ruthen, an der Grose hohle Eiche.
N.140. Von N.139. bis 140. sind 18. Ruthen.
N.141. Von N.140. bis 141. sind 13. Ruthen 8. Schu.
N.142. Von N.141. bis 142. sind 14. Ruthen 10. Schu, bis an der droßen Thal hinunter.
N.143. Von N.142. bis 143. sind 16. Ruthen 3. Schu, als hinunter.
N.144. Von N.143. bis 144. sind 15. Ruthen, noch hinunter auf dem Rücken.
N.145. Von N.144. bis 145. sind 24. Ruthen, ferner hinunter auf einen Aufwurf.
N.146. Von N.145. bis 146. sind 27 Ruthen 3. Schu, im ?hengen-grund.
N.147. Von N.146. bis 147. sind 11. Ruthen 13. Schu, in gedachtem Grund.
N.148. Von N.147. bis 148. sind 12. Ruthen 13. Schu, am Keller etwas hinauf in der Stellung..
N.149. Von N.148. bis 149. sind 11. Ruthen, hinauf.
N.150. Von N.148. bis 150. sind 9. Ruthen 14. Schu, noch hinauf.
N.151. Von N.150. bis 151. sind 6. Ruthen 8. Schu, als hinauf.
N.152. Von N.151. bis 152. sind 7 Ruthen 2. Schu, ferner hinauf.
N.153. Von N.152. bis 153. sind 8. Ruthen 8. Schu, bis an das Feld.
N.154. Von N.153. bis 154. sind 14. Ruthen 2. Schu, vor den Wald hinauf.
N.155. Von N.154. bis 155. sind 14. Ruthen 6. Schu, auf dem Rücken fort.
N.156. Von N.155. bis 156. sind 8. Ruthen 4. Schu, das Feld fort.
N.157. Von N.156. bis 157. sind 9. Ruthen.
N.158. Von N.157. bis 158. sind 6. Ruthen 5. Schu, auf der Höhe fort.
N.159. Von N.158. bis 159. sind 13. Ruthen 8. Schu, noch fort.
N.160. Von N.159. bis 160. sind 27. Ruthen 4. Schu, den Keller hinunter.
N.161. Von N.160. bis 161. sind 9. Ruthen 8. Schu, als hinunter.
N.162. Von N.161. bis 162. sind 15. Ruthen 3. Schu, noch hinunter.
N.163. Von N.162. bis 163. sind 12. Ruthen 5. Schu, bis an das Feld.
N.164. Von N.163. bis 164. sind 47. Ruthen 12. Schu, über das Feld hinunter auf einen Aufwurf.
N.165. Von N.164. bis 165. sind 30. Ruthen 5. Schu, das feld hinunter bis auf den Boden.
N.166. Von N.165. bis 166. sind 22. Ruthen, den Eisbach hinauf.
N.167. Von N.166. bis 167. sind 16. Ruthen 8. Schu, noch daselbst hinauf.
N.168. Von N.167. bis 168. sind 6. Ruthen 14. Schu, auf der Höhe.
N.169. Von N.168. bis 169. sind 9 Ruthen, bis an den Acker.
N.170. Von N.169. bis 170. sind 10. Ruthen 8. Schu den Acker hinunter.
N.171. Von N.170. bis 171. sind 7. Ruthen 2. Schu, von vorgemeltem Acker den Berg hinunter.
N.172. Von N.171. bis 172. sind 11. Ruthen 8. Schu, ferner den Berg hinunter.
N.173. Von N.172. bis 173. sind 8. Ruthen, noch den Berg hinunter.
N.174. Von N.173. bis 174. sind 4. Ruthen 4. Schu, weiter hinunter bis auf die unterste Hohe.
N.175. Von N.174. bis 175. sind 4. Ruthen 8. Schu, noch hinunter bis an den Fuß des Berges.
N.176.Von N.175 bis 176. sind 9. Ruthen an 8. Schuh durch die Eder hinüber
Da man nun bis hierhin in hoher gegenwart beyderseits regierender Herren Grafhen den Grentzzug vor regvistrieter masen zu Ende gebracht, Hochdieselben auch die bis jezo unter Ihnen abgewaltete Grentz. Differention in Güte beygelegt und zu dem Ende den bey dem Stein Sub N.174. rechter Hand auf der Steite befindlichen Aufwurf gäntzlich demoliren lassen; So hat man vor dieses mal aus Ursachen, weilen zu völliger Umziehung der Grentze die resondieliche Steine nochnicht beygefahren sind, mit diesen Grentz Geschäfte den Beschluß gemacht. Actum et supra

Von Seiten Wittgenstein Wittgenstein, Von Seiten Wittgenstein Berlenburg,
G von Löwenstern C.L. Leier
JH Grohs. I.P. Christ Schneider
Balthasar BRoman
J: Müller HM Keyser

Actum Chistianseck, d 23ten aug. 1765

Auf gehobenen Austand, weshalb im vergangene Jahr die angefangene Grentzregulirung nicht völlig zu stande gebracht worden kommen, geruheten beyderseits nit Regierende Herrn Grafen zu Wittgenstein Berlenburg und Wittgenstein Wittgenstein den heutigen Tag hierzu zu erwahlen, und in dero hohen Gegenwart dieses Geschäfte abermals denenjnigen Regierungs und Forst Bedienten gnädigst aufzutragen, welche bereits nach Audionid der unterm 2ten- 3ten und 4ten aug. 1764 abgehaltenen protocolarischen annotationen den Anfang damit gemacht haben; Diesem gnädigsten befehl zu folgen wurde anheute, da beyderseits Commisarien und Forst bedienten, auser dem
Forstmeister Balthasar, als welcher Krnakheits halber verhindert worden, des morgens bey dem letzten Stein so mit 176. bezeicchnet ist, zusamen gekommen, gemeinschaftlich vor gut befunden, denjenigen Stein, welchen man Gräflich Berlenburgischer Seits als ein Grentzmahl in der Eder zu seyn forgegeben, bey dem anjetzo vorge ? seren großen Wasser nicht vorstunden können, demalen gut sich beruhen zu lassen; welchemnach man dann auch von Seiten dieser Berlenburgischen Commissarien die Erklärung gethan hatte, daß dieser Steines es möge solcher hiernachst gefunden oder nicht gefunden werden, nach nunmerhro getroffenem Vergleich, vor nichts geltend erklärt werden. Diesem vorgannig schritte wanz zur weiteren Steinsetzung und wurde soweit der Dotzlarischen Brücke bey dem Kundbaren Stein an der Eder
N.177. unten an der Honert der 1.te Stein Sub N.177. nachdem man den in dem Receß benerckten so genannten Rundbaren Stein neben an stehen gelassen, gesetzet.
N.178. von N.177. gerad die Honert hinauf bis N.178 sind 9. Ruthen 11.Schu.
N.179. von N.178. als hinauf bis N.179. sind 19 Ruthen 9. Schu.
N.180. von N.179. noch hinauf bis N.180. sind 14. Ruthen 5. Schu.
N.181. von N.180. ferner hinauf bis N.181. sind 7. Ruthen 8. Schu.
N.182. von N.181. weiter hinauf an der Nath bis N.182. sind 14. Ruthen 8. Schu.
N.183. von N.182. auf der Nath auf einen Aufwurf. N.183. sind 16. Ruthen 4.
N.184. von N.184. auf die Votze auf einen Aufwurf.
N.185. vor dem Raumels-bergs-Köpfgen bis N.185. sind 42. Ruthen 10. Schu.
N.186. von N.186. sind 17. Ruthen, 8. Schu.
N.187. von N.186 auf dem Rammelsbachsköpfgen bis N.187. sind 12. Ruthen.
N.188. von N.187. auf der Rammelsbachs delle bis N.188. sind 29. Ruthen 2. Schu. von N.188. vor dem Ohrenbergs-Rücken bis
N.189. sind 35. Ruthen 3. Schu. N.189 steht am Weeg auf Wittgenstr. Seite.
N.190. von N.189. an dem Ohrenbergs-Rücken bis N.190. sind 11. Ruthen 4. Schu. N190. steht auf Berlenburgr. Seite.
N.191. von N.190. auf gedachtem Rücken auf einen Aufwurf N.191 sind 6. Ruthen 5. Schu.
N.192. von N.191. in der Biegung fort bis N.192. sind 24. Ruthen 13. Schu. N.192. steht auf Wittgenstr. Seite.
N.193. von N.192. auf dem kleinen Bilsterbach auf einen Aufwurf N.193. sind 20. Ruthen 11. Schu.N.193. steht auf Berlenburgr. Seite. am Weeg.
N.194. von N.193. den Berg strack hinauf an das Haupt N.194 sind 28. Ruthen.
N.195. von N.194. den Ohrenbach am Haupt hinauf bis N.195. sind 25. Ruthen 8. Schu. N.195. steht auf Berlenbugr. Seite.
N.196. von N.195. als hinauf aufs Höchste auf einen Aufwurf N.196. sind 26. Ruthen.
N.197. von N.196. den Berg hinunter auf einen Aufwurf N.197. sind 34. Ruthen 6. Schu.
N.198. von N.197. auf dem Ohrenbach wo dermalen linker Hand Graf Carls Gefälle, bis N.198 sind 21. Ruthen 2. Schu.
N.199. von N.198. auf dem Höchsten fort bis N.199. sind 14. Ruthen 2. Schu. N.199. steht auf Wittgenstr. Seite.
N.200. von N.199. als fort bis N.200. sind 20. Ruthen 12. Schu. N.200 stehet auf Berlenbur. Seite.
N.201. von N.200. weiter fort auf einen Aufwurf bis N.201. sind 12 Ruthen 10. Schu.
N.202. von N.201. ferner auf den Höchsten fort in einer Biegung bis N.202. sind 18 Ruthen 13.Schu. N.202. stehet auf Wittgenstr. Seite.
N.203. von N.202. auf den Ohrenbach auf einem Steinhaufen N.203. 16. Ruthen 8. Schu.
N.204. von N.203. den Berg herunter bis N.204. sind 43. Ruthen 10. Schu.
N.205. von N.204. auf dem Ohrenbach am Rücken bis N.205. sind 23. Ruthen 15. Schu. N.205. stehet auf Berlenburgr. Seite.
N.206. von N.205. als fort bis N.206. sind 11. Ruthen.
N.207. von N.206. in einer Biegung fort bis N.207. sind 17. Ruthen 8. Schu. N.207. steht auf Berlenbr. Seite.
N.208. von N.207. bis N.208. sind 40. Ruthen. N.208. stehet auf Wittgenstr. Seite.
N.209. von N.208. bis N.209. sind 21. Ruthen 10. Schu. N.209. Stehet auf Berlenburgr. Seite.
N.210. von N.209. als fort bis N.210. sind 47. Ruthen 8. Schu.

N.211. von N.200. noch fort bis N.211. sind 36. Ruthen N.211. stehet auf Wittgenstr. Seite.
N.212. von N.211. weiter fort bis N.212. sind 14. Ruthen 10. Schu. N.212. stehet auf Berlenbr. Seite.
N.213. von N.212. ferner fort bis N.213. sind 52. Ruthen 10. Schu. N.213 stehet auf Wittgenstr. Seite.
N.214. von N.213. auf dem bach bis N.214. sind 18. Ruthen.
N.215. von N.214. auf dem bach bis N.215. sind 21. N.215. stehet auf Berlebgr. Seite.
N.216. von N.215. noch so fort bis N.216. sind 34. Ruthen. N.216. stehet auf Wittgenstr. Seite.
N.217 von N.216. auf dem Kopf am gebrannten bis N.217. sind 15. Ruthen N.217. stehet auf Berlenburgr. Seite.
N.218. von N.217. den Kopf hinunter an das gebrannte bis N.218. sind 19. Ruthen 8. Schu.
N.219. von N.218. sofort bis N.219. sind 30. Ruthen
N.220. von N.219. als fort auf einen Aufwurf N.220. sind 22. Ruthen 10. Schu.
N.221. von N.220. noch fort bis N.221. sind 23. Ruthen. N.221. stehet auf Wittgr. Seite.
N.222. von N.221. bober dem Grunde hin, der von Bubenhausen herauf lauft, modo auf Latzbruch, bis N.222. sind 46. Ruthen 8. Schu. 222. stehet auf Berlenburgr. Seite.
N.223. von N.222. auf einen Aufwurf am Weege bis N.223. sind 37. Ruthen 4. Schu.
N.224. von N.223. den Weeg fort bis N.224. sind 26. Ruthen 4. Schu. N.224 stehet auf Wittgensteinischr. Seite.
N.225. von N.224. als fort bis N.225. sind 38. Ruthen. N.225 stehet auf Berlenbr. Seite.
N.226. von N.225. ferner fort bis N.226. sind 30. Ruthen 13. Schu.
N.227. von N.226. weiter fort bis N.227. sind 27. Ruthen 15. Schu.
N.228. von N.227. auf einen Aufwurf N.228. sind 30. Ruthen 13. Schu.
N.229. von N.228. bis N.229. sind 24. Ruthen 7. Schu. N.229 stehet auf Wittgenstr. Seite.
N.230. von N.229. auf dem Langenstrutbach bis N.230. sind 34. Ruthen 11. Schu.
N.231. von N.230. als den Weeg fort bis N.231 sind 78. Ruthen 7. Schu.
N.232. von N.231. als den Weeg fort bis N.232. sind 54. Ruthen 2. Schu. N.232 stehet auf Berlenbr. Seite.
N.233. von N.232. noch den Weeg fort bis N.233. sind 74. Ruthen 4. Schu. N.233 stehet auf Wittgenstr. Seite.
N.234. von N.233. ferner den Weeg fort bis N.234. sind 73. Ruthen 15. Schu. N.234 stehet auf Berlenbur. Seite.
N.235. von N.234. als dem Weeg fort bis N.235. sind 68. Ruthen 8. Schu. N.235 stehet auf Wittgenstr. Seite.
N.236. von N.235. vor der Hölle bis N.236. sind 30. Ruthen 8. Schu. N.236 stehet auf Berlenbur. Seite.
N.237. von N.236. an der Hölle bis N.237. sind 25. Ruthen 8. Schu. N.237. stehet auf Wittgenstr. Seite.
N.238. von N.237. auf der Hölle bis N.238. sind 27. Ruthen 8. Schu. N.238 stehet auf Berlenbr. Seite.
N.239. von N.238. auf der Hölle auf dem Braasbach bis N.239. sind 21. Ruthen.
N.240. von N.239. auf der Hölle fort bis N.240. sind 65. Ruthen.
N.241. von N.240. fort auf den Schaltsbachs Rücken bis N.241. sind 42. Ruthen.
N.242. von N.241. den Schaltsbachs-Rücken hinunter bis N.242. sind 28. Ruthen.
N.243. von N.242. gedachten Rücken hinunter bis N.243. sind 21. Ruthen 8. Schu.
N.244. von N.243. noch daselbst hinunter bis N.244. sind 18. Ruthen 5. Schu.
N.245. von N.244. als hinunter bis N.245. sind 55. Ruthen 4. Schu.
N.246. von N.245. weiter gerad hinunter bis N.246. sind 38. Ruthen 5. Schu.
N.247. von N.246. ferner hinunter bis N.247. sind 39. Ruthen 2. Schu.
N.248. von N.247. bis N.248. sind 33. Ruthen 8. Schu. N.248 stehet auf Wittgenstr. Seite.
N.249. von N.248. bis N.249. sind 23. Ruthen. N.249. stehet auf Berlenbr. Seite.
N.250. von N.249. hinunter über die Wiese an das Grentz-Wasser, wo N.250. auf Wittgenstr. Seite stehet, sind 10. Ruthen 8. Schu.
Womit dann diese Steinstetzung und die darüber gefasste Registratur beschlossen. actum et supra.

Von Seiten Wittgenstein Wittgenstein, Von Seiten Wittgenstein Berlenburg,
G von Löwenstern C.L. Leier
J.F. Crist Schneider
JH Grohs. BRoman
J:Müller HM Keyser

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Urkunden zur Grenzziehung 1746 ff.

Grenzprotokoll Actum d 11tn Januar: 1747   Wittgensteiner Archiv Bad Laasphe, Akte G 54 (Tanskription von Bernd Homrighausen)

Demnach auf gnädisten befehl beyderseitigen hohen Landes Herrschaften eine abermahlige beseitigung derer jenige districten welche hirbevor ausgesetzt geblieben wearen Vorgenommen worden, und Zugleich die berichtung des jenigen welches gemäßiget werden sollte geschehen, so ist die abgpfählung und die anmerkung derer von einem Pfahl zum anderen befunderen Ruthen folgender gestalten bewändet worden, wobey die förstere und Gräntz kundige unterthanen allenthalben gegenwärtig gewesen.

Der anfang ist von dem 58tn Pfahl gemacht und sind diejenigen untethanen welche an diesem orte begühtert – über der feldte marckt lage Vernommen worden, welche recht- selbige die Von ihnen dargezeigte – und abgegangene feldte marck so fort mit einem Cöngerlichen Eyde bestärket benahmeten Henrich Roth Schäffe, -und Einwohner zu Schamäder, und Pf lenn Lange Einwohner zu Erndebrück sodann Caspar bothe Einwohner zu Womelsdorf.

Worauf dann von obermeldem 58tn Pfahl gerad die feldte marck herein 10 ½  Ruhten gemeßen, und 59) daselbst den 59tn Pfahl gesetzet worden.

Nro

60) Von der fort in einer geraden linie 12 R u 9 Schu allwo der 60 te Pfahl geschlagen worden.

61) Von dar weiter gerade fort über daß waßer hinüber in gerader linie biß vor den Grohewedell am dem felsen 7. Ruthen allwo der 61.te  Pfahl geschlagen worden.

62) Von dar die höhe hinan biß an den weg der nach Erndebrück -und womelsdorff gehet 6 Ruthen 6 Schuh allwo der 62te Pfahl geschlagen worden.

63) Weiter über den weg hinüber, und den berg hinan auf einen Küppel 9. Ruthen allwo der 63te Pfahl.

64) Von dar weiter den berg gerad hinauf 8. Ruthen woselbst der 64te Pfahl.

65) Nochweiter den berg hinauf 16. Ruthen allwo der 65te Pfahl.

66) Weiter so fort den berg hinauf 21 Ruthen allwo der 66te Pfahl.

67) Noch weiter den berg in gerader linien fort 26 Ruthen an den im Vorigen Protocoll mit Nro 59. bemerkten Pfahl welcher nunmehro in der ordnung der 67 te Pfahl ist.

Weiter nun die in Vorigem Protokolli benahmte Numeri eine Änderung erlangene gestalten biß hierhin Sieben Numeri dazu gekommen, als wird selbige hirnach notiert, Nehmlich

68)War im Vorigen Protocollo Nro 60.

69.War im Vorherigen Protocollo 61., 70. War im Vorherigen Protocollo 62., 71. War im Vorherigen Protocollo 63., 72. War – – – – – 64, 73. War – – – – – 65, 74. War – – – – – 66, 75. War – – – – – 67, 76. War – – – – – 68, 77. War – – – – – 69, 78. War – – – – – 70, 79. War – – – – – 71, 80. War – – – – – 72, 81. War – – – – – 73, 82. War – – – – – 74, 83. War – – – – – 75, 84. War – – – – – 76, 85. War – – – – – 77, 86. War – – – – – 78, 87. War – – – – – 79, 88. War – – – – – 80, 89. War – – – – – 81, 90. War – – – – – 82, 91. War – – – – – 83, 92. War – – – – – 84, 93. War – – – – – 85, 94. War – – – – – 86, 95. War – – – – – 87, 96. War – – – – – 88, 97. War – – – – – 89.

Der fortgang ist mit berichtigung deßen waß gemäßiget worden mit Versitzung dyerer Pfahlen geschehen, also daß wo im Vorherigen Protocoll von dem allten mit Nro 90. bemwerktzem und jetzo Nro 98. seyender Pfahl gezogen worden solcher dermahlen weiter linker hand herüber gerücket worden.

98.War im Vorherigen Protocoll 90. und obgleich die herüber Rückung dißes Pfahls geschehen so sind Jedennoch 11. Ruthen von dem in Vorigen Protokoll 89. und Jetzo 97. syender Pfahl geblieben.

99.War in Vorigem Protocoll 91. Von dar ist gerade neben der wiese auf dem fahreweg linker hand 21. Ruthen 4.Schuh gemeßen, und hierselbsten der nuhnmerige 99te Pfahl geschlagen worden.

100.War in Vorigem Protocoll 92. Von da sind in gerader linie fort 13 Ruthen 2 Schuh gemäßen, und hierselbsten der jetzige 100 Pfahl gesetz worden.

101.Weiter so in gerader Linie fort 23 Ruthen 12 Schuh biß auf den im VorighenProtocoll mir 93 bemerkten Pfahl welcher jetzo der 101te ißt.

102.War in Vorigem Protocoll 94, 103. War in Vorigem Protocoll 95., 104. War – – – – 96., 105. War – – – – 97., 106. War – – – – 98., 107. War – – – – 99., 108. War – – – – 100., 109. War – – – – 101., 110. War – – – – 102., 111. War – – – – 103., 112. War – – – – 104., 113. War – – – – 105., 114. War – – – – 106., 115. War – – – – 107., 116. War – – – – 108., 117. War – – – – 109., 118. War – – – – 110., 119. War – – – – 111., 120. War – – – – 112., 121. War – – – – 113., 122. War – – – – 114., 123. War – – – – 115., 124. War – – – – 116., 125. War – – – – 117., 126. War – – – – 118., 127. War – – – – 119., 128. War – – – – 120., 129. War – – – – 121., 130. War – – – – 122., 131. War – – – – 123., 132. War – – – – 124., 133. War – – – – 125., 134. War – – – – 126., 135. War – – – – 127., 136. War – – – – 128., 137. War – – – – 129., 138. War – – – – 130., 139. War – – – – 131., 140. War – – – – 132., 141. War – – – – 133., 142. War – – – – 134., 143. War – – – – 135., 144. War – – – – 136., 145. War – – – – 137., 146. War – – – – 138., 147. War – – – – 139., 148. War – – – – 140., 149. War – – – – 141., 150. War – – – – 142., 151. War – – – – 143., 152. War – – – – 144., 153. War – – – – 145., 154. War – – – – 146., 155. War – – – – 147., 156. War – – – – 148., 157. War – – – – 149., 158. War – – – – 150., 159. War – – – – 151., 160. War – – – – 152., 161. War – – – – 153., 162. War – – – – 154., 163. War – – – – 155., 164. War – – – – 156., 165. War – – – – 157., 166. War – – – – 158.

    Continuatum d. 12. Januar 1747.

Anheute ist die ausgesetzte Strittigkeit in dem Eyßbach nach dem 158tn Pfahl anfangend Vorgenommen, und von dem hierzu beyderseits adhibiten und besonders beeidigten Feldt-meßer Johann Franck Beornaus dillenburg der gantze so genander Mistenbachs oder Eistbachs Kopf, wie solcher auf beyder seiten gelegen ist ausgemeßen worden. Alldiweilen der wegen der geschehenden Theilung dieses ausgemeßenen Kopf ein und ander zweifel vorgefallen, so ist beschloßen worden, einsweilen die auf dem Schatzbach ausgestellte Differenz am folgenden Tag vorzunehmen.

   Continuatum d. 13. Januar 1747.

Abgeredeter maßen ist mann an dem Schaltzbachs Rücken zusamen gekomen, und hat allhier die Gräntze also reguliert, daß nach dem in Vorigem Protocoll mit

Nro 211 bemerkten Pfahl gerade den berg linker Hand über die acker herunter 14 Ruthen abgemeßen, und 212. der 212 Pfahl.

213.noch weiter den berg hinuntzer, 10 ½ Ruthen gemeßen und den 213th Pfahl.

214.und endlich von dan weiter hinunter biß ad das waßer 12 Ruthen und daselbst der 214te und letzte Pfahl geschlagen worden.

Von da gerad über das waßer hinüber biß an den Stein vor dem Eberbach, allwo heßen darmstadt, und Wittgenstein Wittgenstein sich scheiden, sind 3 Ruthen und 4 Schuh gemeßen, und damit an diesem ort vor heute geendigt worden.

     Continuatum d. 14. Januar

Nro167. Nachdem mann wegen Theilung der ausgemeßenen grentzen Mistens – oder Eistbachs Kopf sich nunmehro völlig ein Verstanden, sintemahlen solche zugleichen Theilen dividiret werden sollen, daß ist die würcklich auspfählung erfordert, wir dann von dem in Vorigem Protocoll mit Nro 158 notierten Pfahl in gerader Linie fort 19 Rt. gemeßen worden, allwo ein Pfahl welchr nachdem jetzigen Protocoll der 167te Pfahl worden.

168.Von dar an den Eißbach 23 Ruthen allwo der 168te Pfahl.

169.Von dar weiter fort auf dem Eißbach 14 Ruthen 8. Schuh allwo sadt eines Pfahls, so der 169te Pfahl ein Lebendiger Stock geblacket worden.

170.Ferner fort auf der höhe der Eißbachs in gerader linie 7 Ruthen allwo der 170te Pfahl

Nro 171. weiter auf dem Eißbach den berg hinunter 8 Ruthen allwo der 171te Pfahl.

172.Nochweiter so fort den berg hinunter 12 Ruthen allda der 172te Pfahl.

173.Alßweiter den berg hinunter- 6. Ruthen daselbst der 173te Pfahl.

174.Ferner so fort den berg hinunter 9. Ruthen daselbst der 174te Pfahl.

175.Noch weiter so fort den berg hinunter 11 Ruthen daselbst der 175te Pfahl.

176.Von dar den berg hinunter auf die unterste fuhr des Eißbachs 2 ½ Ruthen allwo der 176te Pfahl.

177.Noch weiter den berg hinunter biß an den fuß des bergs 4. Ruthen 3.Schuh alwo der 177te Pfahl.

178.Von dar gerad über die Eder hinüber biß jenseits der Eder 10 Ruthen allwo der 178te Pfahl geschlagen worden.

179.Von dar an der Eder hinauf 17. Ruthen allwo der 179te Pfahl.

180.So fort an der Eder hinauf 32. Ruthen allwo der 180te Pfahl.

181.Alßweiter an der Eder hinauf 16. Ruthen allwo der 181te Pfahl.

182.Ferner so fort an der Eder hinauf 17. Ruthen allwo der 182te Pfahl.

Nro 183. Noch weiter fort an der Eder hinauf 39. Ruthen allwo der 183te Pfahl.

184.Alßweiter an der Eder hinauf 43. Ruthen allwo der 184te Pfahl.

185.Von das fort an der Eder 21. Ruthen allwo der 185te Pfahl.

186.Alßweiter an der Eder hinauf 26. Ruthen allwo der 186tr Pfahl.

187.Noch weiter so fort hinauf 25 Ruthen allwo der 187te Pfahl.

188.Alßweiter der Eder hinauf 27. Ruthen allwo der 188te Pfahl, allwo die beyderseitig gräntz sich wendet.

Von da ist in gerader Linie biß an den Rundbechen Stein unter der hohnert, welcher im Vorigem Protocoll hub Nro 159. stehet, gemeßen, und 1 Ruthe 1 Schuh befunden worden, folglich ist der vorhin hub Nro 159. 189. angeführte Stein in der numehrigen ordnung der 189te Pfahl worauf die übrigen folgen, dergestallten, daß der Vorigem Prortocoll hub Nro 271te stehender Pfahl, nebst deren dreyn dazu gekommen, nunerho in dem behörigen Nris fort geführet werden müßen. Womit dieser gantze gräntzescheidung geendigt worden.

                                                                        Dotzlar den 14tn Januar 1747.

 

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Grenzbegehungen

Grenzbegehungen (Bernd Stremmel)
Einzelne Grenzsteine habe ich bei meiner Arbeit am Buch „Alte Straßen und Wege in Wittgenstein“ gefunden, z. B. nordöstlich des Dambaches an der alten Heerstraße, oder bei Latzbruch unweit der K 40.

Eine systematische Grenzsteinsuche begann etwa 2016, wahrscheinlich auf dem Görzberg in der Nähe von Hesselbach. Bei der Grenzbegehung stützte ich mich auf alte Karten, die vom Landesvermessungsamt herausgegeben und vom Katasteramt vertrieben wurden. Heute können solche Karten über Tim online/Geobasis NRW online abgerufen werden. Von großer Hilfe sind auch Kontakte zu Förstern und im Wald arbeitenden Menschen, die noch von alten Steinen wissen und bereitwillig Auskunft geben. Herzlichen Dank hierfür. Bei meinen Grenzgängen begleiteten mich regelmäßig an Grenzsteinen interessierte Personen, vier Augen sehen bekanntlich mehr als zwei. Außerdem führen Grenzverläufe immer wieder durch schwer erreichbares Gelände, da bin ich froh, wenn mir jemand dabei hilft, die Grenze partiell freizuschneiden, damit die Steine erreichbar werden.

Im Mai 2017 wurde die Suche in der Nähe des ehemaligen Forsthauses Casimirstal westlich von Wingeshausen fortgesetzt. Hier ist zu bemerken, dass ich die verschiedenen Grenzabschnitte nicht systematisch abgegangen bin, was vielleicht wünschenswert gewesen wäre, aber die Hinzuziehung von ortskundigen Bürgern erfordert es, auf ihre Terminkalender Rücksicht zu nehmen.

Im Jahre 2020 traf ich auf Bernd Homrighausen aus Wunderthausen, der mir eine große Hilfe bei der Grenzsteinsuche an der östlichen Grenze geworden ist und sich inzwischen selbstständig um die Grenze der beiden Wittgensteiner Grafschaften und ihren Steinen kümmert. Bernd Homrighausen ist es auch zu verdanken, dass eine Homepage zu Wittgensteiner Grenzsteinen im Entstehen ist. Sie kann noch nicht vollzählig sein, da noch nicht alle Grenzabschnitte vollständig besucht werden konnten. Wir beiden Bernds hoffen aber, dass die Lücken in naher Zukunft geschlossen werden. Leider bringt uns die Abholzung der vom Borkenkäfer befallenen Wälder unter Einsatz von Harvestern und Rückefahrzeugen in große Schwierigkeiten, da bei ihrer Arbeit auf Grenzsteine keine Rücksicht genommen wird. Sie werden umgefahren, zerstört oder sie liegen unter Bergen von Abraum aus nicht gebrauchten Fichtenästen und sind verschwunden, vielleicht auf Jahre hinaus.

Eine große Hilfe bei der Grenzsteinsuche war auch Jürgen Daum sowie Stefan Blöcher aus dem benachbarten Hessen, die auch unser Hobby teilten, ohne dass beide Seiten davon wussten. Durch Zufall wurden wir miteinander bekannt. Beide Herrn haben unsere Arbeit tatkräftig unterstützt, wozu wir danke sagen.

Urkunden zu Grenzziehungen 1590 ff.

Teilungsreceß Graf Ludwig des Aelteren mit Revision der Amtsgrenzen (1590)

(Auszug, Abschrift Territorialgeschichte der Grafschaft Wittgenstein von Günter Wrede 1927)
Festlegung der Amptsgenze (von 1590)

…. Erstlich soll der anfang dieser ampttgrenze sein, da auch itzo der zug ist angefangen worden, bober der Rospe uf dem stucke bei dem Wildtborne an dem daselbst gesatzttenn grossen mahlsteine, der Collen, Nassaw und Wittgenstein des ortts scheidett; vom selben steine den weg uber das Drisch herein an eine mitt V. gezeichente buche, von dannen uf die pfutze in denn hesseln oben uff der Grossen Mitteln, daselbst ein ufwurff gemacht unndt eine buche darbey mitt einem V. gezeichnet, von dem uffwurffe den weg hinnauß den gezeichneten buchenn nach biß uff die drey buchenn, deren die mittelste mitt einem V. gezeichnett unndtt ein uffwurff darbey gemachtt ist; den weg uber die hohe zwischen der Mittel unndt dem Langen Grunde hinnauß, daselbst uf dem Kopfgen ein stein gesetzt oder ufwurff gemacht werdenn soll; uber dem Holpuschgrundgenn hin in die Zintze in den fortt, strack den berg hinnann uf den Zintzerrucke, daselbst ein uffwurff gemachtt, vonn diesemufwurffe den gezeichneten buchen nach ahn den höhweg, darbey gleichfals ein uffwurff stehett; den weg hinnauß zwichen der Godelßbach und dem Heintzenn Grunde, strack vortt dem hohewege nach uff dem uffwurff; von dannen den gezeichneten mahlbeumen nach uf den Schweingrundt ahn den uffwurff, dennselben grundtt herein an Heintzenn Heinwiese von Irmgardtbruckenn, da herauß ahn das veldtt an denn ufwurff, die veldttmarck herein unnd hinnube biß vorn ahn denn Kroweddel bei den hagenndorn ahn denn ufwurff; zwischen demselben dorne und dem wege die hohe hinnan, daselbst auch ein uffwurff gemacht; zwischen deren zu Irmgardttbrucken und Womelstorff ackernn, vortt an uff den ufwurff zwichen Josts uff dem Reine zu Birckelbach und Leyenhen zum Schamäder ackern uf der Warmenthal, vortt uf denn uffwurff zwischenn Hanß Fischers zu Schamädern unnd Herman Benffers zu Birckenfeld ackernn, von dannen uff denn uffwurff zwischen des Kaders und Theisen zu Schamadern ackern, uber die hohe hin den weg bey der buchen hinnauß ahn den uffwurff zwichen Herman Webers zu Birckenfeld und Noldenhannses zu Schamader ackernn, denselbenn weg hinnauß, da ein uffwurff zwischen obgemeltem Hermann Webers zu Birckenfeldtt und Hannses im Alen zu Schamader ackern gemachtt, alles die hohe hinauß, da abermals zwischen derselben beider ackern ein uffwurff ufgericht ist; da dannen zu dem uffwurffe, zwischen Henrich Bendern zu Birckenfeldtt und Gelen Henchen Pauls ackernstehett, vom selbenn uffwurffe uff die gezeichnete eiche, darbei auch ein ufwurff gmeacht ist; von der eichen strack herab ahn denn uffwurff uf Hen zu Melnbach acker, vortters uber Josts acker ahn den uffwurff, der auch uff Hens zu Melnbach acker stehett, uf den Oelpulenn, dan vortt uff die wegscheide uf dem Jegersgrunde ahn den uffwurff, daselbst zwischen Josts von Melnbach unnd des Kaders acker, vortahn uf einenn uffwurff zwischenn den eichen, da Seybert zu Balthe und Leyenhen zu Schamader acker zusamen stossen, vortt ahnn der hohe ahn die gezeichnete eiche zwischen Rorichs Hermann zu Melnbach und Adellingenn zue Schamäder hinauff auff das hohiste ahn eine mitt W. gezeichnete buche, darbei auch ein ufwurff gemachtt, welcher als uff dem hochstenn den weg hinnaußweisett, biß uff den uffwurff, da dannen an denn uffwurff uf dem Langengrunde, uber denn acker hinnuber, da zwen uffwurffe gemachtt, von itzttgemeltten uffwurffenn uber das Bruch uff denn uffwurff vor dem walde, darbei auch eine eiche gezeichnett ist; vortters ahn einen ufwurff unnd da dannen am Steinichen vom Bruche hinnuff uf den rein, daselbst gleichfals ein ufwurff stehett, vorttahn uber denn rucke, da ein ufwurff in einen steinhauff gemachtt. Von dannen uf den Steinichten Berg, daselbst auch ein steinichter uffwurff, als uber die hohe den uffwurffen unndtt gezeichneten beumen nach oben uff denn Söhl, daselbst abermahl ein uffwurff vorhannden, uber den rucken bey dem Röttgen uf den ufwurff, vonn dannen uff der Heerstrassenn am graben ahnn einen uffwurff, stracks den Baltenberg hinnauff, da gleichfals ein uffwurff zwischen zweien steinhaffenn stehett, als bober dem Diffenbache nach dem Rintherbuchhholtze; unnd das hohiste vor dem holtze hin bober dem Saltzwege, da ein unfwurff gemachtt, uf eine buche biß uf den bronnenn in der Haselichten Thal, in Dörrenn Johenchens wiese; strack das Kirßthall hinnan an einen hagenpottendornn, uf dem Kirßthal bei einen steinhauffenn, daselbst auch ein uffwurff; hinden herein in die Renffe uf den ufwurff zwischen Henrichen Heygenn zue Hembschlar und Scheffel Cuhrttenn zu Weidenhausenn, vortt ahn den anderen ufwurff, in welchen ein groß stein gesetztt ist, hervon uff dem Osterholtze, da auch ein uffwurff unndtt stein gesetztt ist, nach der Breiden Eichen, da gleichfals ein ufwurf stehett; vortters von ufwurffen zu ufwurffen biß uf die Große Thal, ahn den ufwurff undt gezeichnete eiche, die hohe hinnauß biß unden ahn die Böltze, herein vor den Engen Grundtt, strack den Keller hinnan….. (wie 1570) … uber die thal zu Hopperckhausenn ahn den uffwurff, als denn weg hinnauß, darbei uffwurffe gemacht unnd beume ind gutter anzahl gezeichnett sein, uf den Langen Struthbach ahn denn uffwurff, uber denn Kleinen Struthbach den ufwurffenn nach unndt hinnauß ufs veldtt, bunder des Pfeiffers zu Diedensßhausen acker hinnauß bober des Pfeils wiese ahnn den ufwurff, vortt denn weg hinnauß den zeichenn und ufwruffenn nach uf denn Braaßbach, da hinnunder durch den Schaltzbach biß uff denn Unselbacher fuhrtt.
Hier stößt die Grenze an die Gemarkung Bromskirchen, Kreis Waldeck-Frankenberg (Hessen).

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Kategorisiert in Urkunden

Einführung Grenzen in und um Wittgenstein

Grenzsteine rund um Wittgenstein
eine Bestandsaufnahme

von Bernd Stremmel und Bernd Homrighausen, unter Mitarbeit von Jürgen Daum und Stefan Blöcher (Hessische Grenze)

Grenzsteine bedeuten Zeugen der Abgrenzungen von Territorien zweier benachbarter Grundherrschaften, in unserem Fall sind es die Grenzen der Grafschaft Wittgenstein, ab 1603 die Grafschaften Sayn-Wittgenstein-Wittgenstein (Sayn- Wittgenstein-Hohenstein) und Sayn-Wittgenstein-Berleburg, mit seinen Nachbarn, dies sind (im Uhrzeigersinn ausgehend im Westen):
vor 1174 Kurfürstentum Köln (Kurköln) in Form des Herzogtums Westfalen
Vögte von Grafschaft

ab 1816 Königreich Preußen
Hessen:
ab 1247 Landgrafschaft Hessen
ab 1567 Landgrafschaft Hessen-Darmstadt
ab 1806 Großherzogtum Hessen
ab 1866 Königreich Preußen
ab 1946 Bundesland Hessen
Nassau:
ab 1247 Grafschaft Hessen, ottonische Linie
ab 1516 Grafschaft Nassau-Dillenburg
ab 1623 Fürstentum Nassau-Dillenburg
ab 1739 Fürstentum Oranien-Nassau
ab 1806 Großherzogtum Berg
ab 1815 Herzogtum Nassau
ab 1866 Königreich Preußen

Die folgenden Ausführungen fußen auf der Dissertation von Günther Wrede: Territorialgeschichte der Grafschaft Wittgenstein, samt Atlas, Marburg 1927. Es handelt sich um eine vereinfachte Darstellung der meist ziemlich verworrenen Begebenheiten der Grenzirritationen.
Die älteste erhaltene Grenzbeschreibung stammt vom Jägermeister Conrad Jeger aus dem Jahre 1484. Diese muss als eine Momentaufnahme gesehen werden, die nur zeitweise Bestand hatte, da sie in einigen Abschnitten von Nachbarn immer wieder in Frage gestellt wurde. Momentane Grenzeinigungen hatten jedoch keinen dauernden Bestand und eine endgültige Grenzziehung erfolgte erst nach Jahrzehnten oder sogar nach Jahrhunderten.
Zunächst sei hier der Kölnische Streit genannt: In einer kölnischen Schneide (Schnade) in 1460 wird dort die Grenze zur Grafschaft Wittgenstein in Übereinstimmung von C. Jeger genannt. Wenige Jahre später kam es an der Nordwestgrenze zu Streitigkeiten zwischen Kurköln und Wittgenstein im Gebiet zwischen den Berggipfeln Wildborn (Dreiherrnstein) im Süden sowie dem nördlich gelegenen Wildhöfer. Wittgenstein zog den kürzeren, als Folge davon wurde die Grenze nach Osten verschoben. Erst 1694 kam es zu der bis heute geltenden Einigung.
Winterberger Streit
Hier ging es um die Nutzungsrechte Winterberger Bauern auf dem von Wittgenstein beanspruchten Gebiet. 1783 wurde der Streit zwischen Wittgenstein und Kurköln beigelegt und die 1713 neu gegründeten Dörfer Hoheleye, Langewiese, Neuastenberg und Mollseifen als Wittgensteiner Territorium bestätigt. Die Versteinung der Grenze soll 1805 erfolgt sein.
Mit der kommunalen Neugliederung in NRW, die zum 01.01.1975 in Kraft trat, wurden jedoch diese vier Dörfer aus Wittgenstein herausgelöst und den neugebildeten Hochsauerlandkreis zugeordnet. Seitdem sind die alten Grenzsteine in diesem Bereich nicht mehr auffindbar.
Wunderthäuser Streit
Nach dem Aussterben des Mannesstamms der Ritter von Diedenshausen ging das Erbe durch Heirat der Töchter an die Geschlechter von Viermünden, Dersch, Grafschaft und Winter über. Jeger erwähnt die Gerechtigkeit der Ritter in Wunderthausen und Diedenshausen, die Oberhoheit bleibt jedoch bei den Grafen von Wittgenstein. Ausdrücklich benennt er ihr Recht auf die Hochjagd, in damaliger Zeit ein Zeichen für den Besitz eines Territoriums. Nach einer Wüstzeit vom 15. zum 16. Jahrhundert begannen die Familien Dersch und Winter die Dörfer neu zu besiedeln. Dem trat Gräfin Margarete entgegen, indem sie die neuen Häuser niederreißen ließ. In einem von Dersch und Winter angestrengten Prozess vor dem hessischen Hofgericht im Jahre 1531 wird die Wittgensteiner Auffassung bestätigt. Als Folge davon verkaufen Dersch und Winter, später auch Jost von Grafschaft ihre Besitzungen in Diedenshausen und Wunderthausen an Wittgenstein. Die Grenze wird später durch einen Aufwurf fixiert.
Hallenberger Streit
Der Grenzwald zwischen Wunderthausen und Hallenberg war ca. 250 Jahre lang ein Streitobjekt zwischen den Wittgensteiner Grafen und der kurkölnischen Stadt Hallenberg. Von Hallenberger Seite ging es um Holznutzung, Hude, Schweinemast, Fischerei und die niedere Jagd in diesem Waldgebiet, dem „Streitwald“. Ein Vergleich des Grafen Ludwig des Älteren und der Stadt Hallenberg (1596) drängte deren Vorstellung zurück. Die Nutzungsrechte am Wald muss sich Wunderthausen mit Hallenberg teilen, die gesamte Jagd bleibt in Wittgensteiner Hand.
Im 18. Jahrhundert lebt der Zwist nun, mit anderen Argumenten und einer stärkeren Beteiligung Kurkölns, wieder auf. Er überdauerte sogar die Selbständigkeit Wittgensteins in den Napoleonischen Wirrungen, mit der Übernahme des kölnischen Herzogtums Westfalen sowie der Fürstentümer Wittgensteins durch das neugebildete Großherzogtum Hessen-Darmstadt. Die Frage der strittigen Landesgrenze wurde somit obsolet und in einem Vertrag wird der „Streitwald“ zu gleichen Hälften zwischen Hallenberg und Wunderthausen aufgeteilt und eine Grenze gezogen (1810). Mit dem Anschluss an das Königreich Preußen 1816 wird sie zur Grenze zwischen den Kreisen Wittgenstein und Meschede.
Vogtei Elsoff
Im Groben handelt es sich um die Dörfer Diedenshausen, Alertshausen und Elsoff am Elsoff-Bach. Das Gebiet war jahrelanger Streit zwischen Wittgenstein und der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, beide Parteien forderten von den Lehnsbauern unterschiedliche Abgaben, die die jeweilige Herrschaft festlegte, z. B. zum Landgericht Battenberg außerhalb der (Wittgensteiner) Vogtei, dem aber die Vogtei zugeordnet war. C. Jegers Grenze wurde in einem Vertrag von 1532 nach Westen verlegt, der Elsoff-Bach wird als Landesgrenze festgelegt. Damit kehrte jedoch keine endgültige Ruhe ein. Nach dem 30-jährigen Krieg (1618-1648) wurden die Verhältnisse 1665 in einem Vertrag neu geregelt. Die zeitweilige Elsoff-Bach-Grenze wurde da bei Alertshausen nach Osten verschoben, ebenso, mit einem noch größeren Areal, bei Elsoff. Auf dem Forstatlas der Reichsgrafschaft Wittgenstein-Wittgenstein aus dem Jahre 1739 sind diese Abweichungen verzeichnet. Auch sind die Grenzsteine Nr. 30 bis 62 deutlich sichtbar.
Mit der Übernahme der beiden Wittgensteiner – mittlerweile – Fürstentümer durch das Königreich Preußen nach dem Wiener Kongress 1814/15 wurde die Grenze 1840 neu überwiegend mit Basaltsteinen versteint und bildet noch heute die Landesgrenze zwischen NRW und Hessen.
Streit mit Nassau (Jürgen Daum)
1484 wurde die Grenze zwischen den Grafschaften Nassau und Wittgenstein entlang der Wasserscheide vom „Dreibeinigen Stuhl“ (Mandelner Eck) oberhalb von Mandeln – Richtung Siegquelle über Jagdberg und Lahnhof entlang der Eisenstraße festgelegt. Vermutlich durch die Hegemonie der starken Nassauer Grafen, die, wie weiter nördlich im Grenzverlauf schon geschehen, die überregional bedeutende Eisenstraße vollständig kontrollieren wollten, legte man bis zum Jahre 1515 die Grenze neu fest. Diese Grenzlinie verlief nun ca. 1 km östlich der Kreuzung am Jagdberg vom bisherigen Grenzverlauf ausgehend in Richtung Nordwesten knapp westlich an Heiligenborn vorbei und entspricht der Kreisgrenze von Siegen und Wittgenstein vor dem Zusammenschluss vom 01.01.1975 und der heutigen Gemeindegrenze zwischen Netphen (Gemarkung Hainchen) und Bad Laasphe (Gemarkung Heiligenborn).

Grenze zwischen Wittgenstein und Breidenbacher Grund (Stefan Blöcher und Bernd Stremmel)

Die älteste Steinsetzung an dieser Grenze stammt aus 1579. Der Grenzvertrag wurde ein Jahr zuvor am 19. April 1578 zwischen den Landgrafen von Wittgenstein und Hessen und den Gerichtsjunkern derer von Breidenbach geschlossen (Hess. Staatsarchiv Marburg). Er enthielt neben einer Beschreibung auch die Grenzsteinabstände im Schrittmaß. Die 178 Steine aus dieser Zeit sind fortlaufend nummeriert und tragen die Initialen W und BG sowie die Jahreszahl 1579.
In 1723 gab es einen erneuten Grenzvertrag, die Versteinung erfolgte 1729. Diese Steine erkennt man an der eingeschlagenen Jahreszahl sowie an den Initialen W und HD für Hessen-Darmstadt. Die fortlaufenden Nummern wurden von den inzwischen verschwundenen Vorgängersteinen übertragen. Die Sandsteine stammen aus dem Steinbruch Goßfelden im Lahntal.
Eine letzte große Versteinung der Grenze erfolgte nach dem Wiener Kongress und der anschließenden Neuordnung, vor allem in Deutschland. Die mittlerweile gefürsteten Wittgensteiner Grafschaften verloren ihre Selbständigkeit und wurden dem Königreich Preußen eingegliedert. Die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt war in ein Großherzogtum umgewandelt worden. Im Jahre 1834 wurden meist sechseckigen Basaltsteine aufgestellt, die mit den Initialen KP (Königreich Preußen) und GH (Großherzogtum Hessen) versehen wurden. Die Aufstellung der Basaltsteine erfolgte jedoch nicht konsequent fortlaufend, vermutlich nur dann, wenn die alten Steine zu brüchig geworden waren oder inzwischen fehlten. Auf diesem Grenzabschnitt begegnet man also abwechselnd Steine aus 1579, 1729, 1734 sowie 1834. Von den Steinen aus 1579 sind noch 8 Stück erhalten. Sichtbar sind noch ca. 160 Steine, wenn auch viele nicht mehr in allerbestem Zustand.
Heute bedeutet diese Grenzlinie noch immer die Grenze zwischen den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Hessen.

___________________________________

Eine für beide Herrschaften einvernehmliche Grenze wurde meistens nach diesem Schema vollzogen:
• man bildete eine gemeinsame Grenzkommission aus Beamten der jeweiligen Herrschaften
• die vorgesehene Grenze wurde von der Kommission abgegangen und markante Bäume (mit Markierungen versehen), Felsen, Flüsse etc. als Grenzpunkte festgelegt, darüber wurde ein Protokoll gefertigt
• später setzte man große Grenzsteine, die einen genaueren, gut einsehbaren Grenzverlauf festlegten. Die Grenzsteine wurden fortlaufend nummeriert und fanden Aufnahme in dem Grenzprotokoll.
• außerdem wurde auf der Grenzlinie ein Grenzgraben aufgeworfen, soweit es der Boden zuließ. Solche Grenzgräben haben an vielen Stellen die Jahrhunderte überdauert. Darüber hinaus wurden auch sogenannte Landhegen (Dornenhecken) angelegt die das Gebiet schützen sollten, zum Beispiel rund um das Siegerland. Der Durchgang geschah bei extra gesicherten Schlägen.

An einigen wenigen Punkten trafen nicht zwei, sondern drei Herrschaften zusammen. Solche Stellen nannte man Dreibeinige Stühle. Der bekannteste von ihnen steht östlich von Richstein auf der Eder-Lahn-Schwelle Richtung Sackpfeife. Ein weiterer hat sogar dem Berg Wildborn im Westen Wittgensteins seinen Namen entrissen und wird anlassgemäß Dreiherrnstein genannt. Weitere Dreibeinige Stühle/Dreiherrnsteine befinden sich an der Landstraße zwischen Wunderthausen und Hallenberg auf der Höhe rechts der Straße; im südlichen Teil bei Mandeln (Mandelner Eck), sowie nordwestlich des Weilers Sohl bei Fischelbach.

Geschichtliches zur Grenzziehung

ALLGEMEINES LANDRECHT FÜR DIE PREUßISCHEN STAATEN 1794

Auszug, Von Gränzscheidungen
Hier wurde 1794 festgelegt in welcher Weise Grenzen zu kennzeichnen sind.
Seite 311

§. 366 Die Mitte des Grabens oder Reins, welcher die Gränze bestimmt, ist für die eigentlichee Gränzlinie zu achten.
§. 367 Gränzpfähle, Bäume, und Steine, müssen durch oberhalb des Bodens eingehauene, oder durch untergelegte unverwesliche Merkmale bezeichnet werden.
§. 368 Ein Hügel, welcher für ein Gränzzeichen angegeben wird, hat diese Eigenschaft nur alsdann, wenn unter demselben dergleichen Merkmale sich finden; oder wenn die Bestimmung desselben zu einem Gränzzeichen aus anderen Umständen deutlich zu entnehmen ist.
§. 369 Wege, Fußsteige, und Bäche welche ihre Lage leicht verändern, sollen zur Bezeichnung der Gränze in der Regel nicht angenommen werden.
§. 370 Wo die Bezeichnung der Gränzen nicht durch Reine oder Graben, sondern durch Steine, Pfähle, oder Hügel geschiet, müssen diese Gränzzeichen so angelegt werden, daß der Gränzzug durch eine gerade Linie von einem zum anderen bestimmt werde.
§. 371 Vorstehende Regeln sind sowohl den Bestimmungen bisher streitig gewesenen, als den Erneuerung unstreitiger Gränzen zu beobachten.

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